Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von ahlendorf communication in den Bereichen PR & Kommunikation sowie persönliches 1:1-Sparring. Unter persönlichem 1:1-Sparring wird die individuelle Beratung und Begleitung zu beruflichen und unternehmerischen Fragestellungen verstanden. Hierzu zählen insbesondere die Formate SESSION und RAUM sowie vergleichbare individuell vereinbarte Leistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige und Unternehmen, die sie im Rahmen ihrer unternehmerischen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ahlendorf communication ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

(2) Angebote von ahlendorf communication sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftrags bzw. der Buchung durch den Auftraggeber und deren Annahme durch ahlendorf communication zustande.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vereinbart und können zusätzlich berechnet werden.


3. Vergütung und Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

(3) Bei SESSION und RAUM ist die vereinbarte Vergütung vor Beginn der Leistung zu zahlen. Wurde für RAUM Ratenzahlung vereinbart, ist die erste Rate vor Beginn der Begleitung fällig. Die weiteren Raten sind zu den auf der Rechnung angegebenen Terminen fällig.

(4) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie erforderliche Fremdkosten, Reise- oder sonstige Auslagen werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.


4. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt ahlendorf communication die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Soweit die Leistung von einer Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist, können sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend verschieben, wenn die erforderliche Mitwirkung nicht rechtzeitig erfolgt.


5. Vertraulichkeit

(1) ahlendorf communication behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich und gibt diese nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiter. Dies gilt insbesondere für geschäftliche, betriebliche und persönliche Informationen.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.


6. Haftung

(1) ahlendorf communication haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Soweit ahlendorf communication für das Verhalten von Personen einzustehen hat, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend.

(4) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


7. Besondere Bedingungen für PR & Kommunikation

(1) Fremdleistungen und Fremdkosten
Soweit für die Durchführung eines Auftrags Leistungen Dritter erforderlich oder sinnvoll sind, werden deren Beauftragung und die damit verbundenen Kosten vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt. ahlendorf communication ist berechtigt, vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

(2) Freigaben und Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber prüft die ihm zur Freigabe vorgelegten Inhalte und Maßnahmen und erteilt die erforderlichen Freigaben rechtzeitig. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Angaben und Materialien verantwortlich.

(3) Rechtliche Prüfung
Eine rechtliche Prüfung von Inhalten oder Kommunikationsmaßnahmen ist nicht Bestandteil der Leistungen von ahlendorf communication. Soweit eine solche Prüfung erforderlich oder gewünscht ist, kann sie nach vorheriger Abstimmung durch entsprechend qualifizierte Dritte erfolgen.

(4) Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Leistungen erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Rechte Dritter bleiben unberührt.

(5) Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers oder durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von ahlendorf communication entstehen, führen zu einer angemessenen Verschiebung der betroffenen Termine und Fristen.

(6) Kommunikationserfolg
ahlendorf communication schuldet die vereinbarten PR- und Kommunikationsleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere besteht keine Gewähr für Veröffentlichungen durch Medien, bestimmte Reichweiten, Reaktionen oder sonstige Ergebnisse, die von Entscheidungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von ahlendorf communication abhängen.

(7) Medienkontakte
Von ahlendorf communication aufgebaute Medienverteiler und Kontaktdaten sind eigene Arbeitsmittel und nicht Bestandteil der an den Auftraggeber zu übergebenden Leistungen. Die im Rahmen konkreter PR-Maßnahmen erforderliche Vermittlung und Vernetzung von Kontakten bleibt hiervon unberührt.


8. Besondere Bedingungen für persönliches 1:1-Sparring

(1) Art der Leistung
Inhalte und Schwerpunkte des persönlichen 1:1-Sparrings richten sich nach den jeweiligen beruflichen und unternehmerischen Themen und Anliegen des Auftraggebers. Ein bestimmter Ablauf oder ein bestimmtes Ergebnis sind nicht geschuldet.

(2) SESSION
Eine SESSION ist ein einzelner vereinbarter Termin für persönliches 1:1-Sparring. Dauer, Durchführung und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsvereinbarung.

(3) RAUM
RAUM ist eine über einen vereinbarten Zeitraum laufende persönliche 1:1-Begleitung. Die Zusammenarbeit umfasst die individuell vereinbarten Sessions sowie gegebenenfalls weitere vereinbarte Formen des Austauschs zwischen den Terminen. Umfang, Zeitraum und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsvereinbarung.

(4) Eigenverantwortung und Abgrenzung
Das persönliche 1:1-Sparring dient der individuellen Reflexion und Begleitung beruflicher und unternehmerischer Themen. Es stellt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

(5) Termine und Absagen bei SESSION
Ein vereinbarter Termin für eine SESSION kann bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei einer Absage ohne Vereinbarung eines Ersatztermins wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen bleibt die vereinbarte Vergütung fällig. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bleiben möglich.

(6) Laufzeit und vorzeitige Beendigung von RAUM
RAUM wird als zusammenhängende Begleitung für den individuell vereinbarten Zeitraum gebucht und vergütet. Eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ist nicht vorgesehen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Individuelle Vereinbarungen über eine vorzeitige Beendigung bleiben möglich.


9. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


ahlendorf communication
Mandy Ahlendorf
Hermann-Roth-Str. 1, 82065 Baierbrunn, Germany
mail@ahlendorf-communication.com
https://ahlendorf-communication.com

Stand: September 2026

 

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